Bayerns großer Photovoltaik-Spezialist

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Finanzierung

Da wir grundsätzlich keine Finanzierung selbst anbieten, empfehlen wir Ihnen, über Ihre Hausbank die Finanzierung zu beantragen und prüfen zu lassen.

Wer kann Anträge für das Solarförderprogramm stellen?

Investoren und Kapitalanleger, die sich mit Photovoltaik beschäftigt haben. Persönlichkeiten, welche die Anlagentechnik kennen und von ihrem Investitionsobjekt überzeugt sind. Unternehmen sowie Vereine können Ihre Anlage ebenfalls finanzieren, wenn neben ihnen auch mindestens eine natürliche Person für die Rückzahlung der Kredite einsteht. Für den Kreditentscheidungsprozess ist der persönliche Kontakt zum Antragsteller sehr wichtig. Deshalb können nur direkt durch ihn eingereichte Kreditanträge bearbeitet werden.


Welche Bedingungen werden an die Anlage gestellt?

Die Anlage besteht aus zertifizierter Anlagentechnik. Insbesondere die Module sind technisch und optisch einwandfrei verbaut und verfügen über entsprechende Zertifikate. Die Wechselrichter erfüllen alle gängigen Normen. Es liegt zum Inbetriebnahmezeitpunkt eine gültige und ausreichende Netzanschlusszusage vor und es besteht ein Vergütungsanspruch nach dem aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Wo können die Anlagen errichtet werden?

Die Anlagen können auf eigenen oder gepachteten Standorten, die im Privatbesitz oder in kommunalem/öffentlichem Eigentum stehen, realisiert werden.


Wie viel Prozent der Anlage wird finanziert?

In Abhängigkeit vom Investitionsvolumen, dem Standort und der Projekt- sowie Antragsstellerbonität können bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Die Höhe der Finanzierung wird individuell ermittelt.


Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die Laufzeit der Finanzierung kann bis zu 15 Jahren betragen.


Wie erfolgt die Rückzahlung?

Die Kredite werden in vierteljährlich gleichbleibenden Tilgungsraten und fallenden Zinsraten zurückgeführt. Die Tilgung beginnt in der Regel im zweiten Betriebsjahr der Anlage. Vorteil dieser Tilgungsdarlehen: Der zu zahlende Gesamtaufwand für die Zinsen ist geringer. Zudem wird durch die fallenden Zinszahlungen Spielraum geschaffen, z.B. für Entnahmen.. .


Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Kernpunkt der Finanzierung ist für den Investor der langfristige unbedingte Betrieb der Photovoltaikanlage am gewählten Standort. Zur Sicherung des langfristigen Betriebs ist insbesondere bei gepachteten Dächern neben dem Gestattungsvertrag als schuldrechtliche Vereinbarung auch die dingliche Verankerung des Betreiberrechtes im Grundbuch des Anlagenstandortes mittels einer nicht wertmindernden Dienstbarkeit erforderlich. Die Dienstbarkeit kann bei öffentlichen und kirchlichen Grundstückseigentümern entfallen. Darüber hinaus wird die Anlage ebenso wie die Einspeisevergütung als Sicherheit bereitgestellt.


Welche Angaben und Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Wirtschaftliche Verhältnisse der Antragssteller
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Bei Selbständigen: Letzter Jahresabschluss und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
- Bei Arbeitnehmern: Gehaltsnachweise

Photovoltaikanlage
- Detailliertes Angebot der Photovoltaikanlage
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug vom Anlagenstandort
- Pachtvertrag bei gepachteten Standorten


Die Finanzierung im Überblick

Maximale Finanzierung

100 % der Nettoinvestitionskosten, üblicherweise rund 80-90%.


Kreditlaufzeiten

10 - 15 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei.


Sondertilgungen

keine


Absicherungen

- nicht zwingend Grundschuldseintragung
- Photovoltaikanlage
- Einspeisevergütung
- Einreichung des vollständigen Kreditantrags
- Eingangsbestätigung
- Kreditprüfung
- Vertragsversand
- Unterschrift, Rücksendung
- Auszahlungsanforderung


Zusatzpaket "Vorfinanzierung Mehrwertsteuer"


Verfügbar ab 10.000 € Mehrwertsteuer Vorfinanzierungsbedarf

 

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