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Versicherung

Bei allen Photovoltaik-Versicherungen handelt es sich immer um eine Allgefahren-Versicherung. Da wir grundsätzlich keine Versicherungsleistung selbst anbieten, empfehlen wir Ihnen, über Ihren Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens die Versicherung abzuschließen. Vorab haben wir für Sie aber schonmal folgende Informationen zusammengestellt:


Das sollte zum Beispiel versichert werden:

- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Glühen, Glimmen, Schwelen, etc.
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Vorsatz Dritter, Sabotage
- Vandalismus
- Innere Unruhe (z.B. Störung der öffentlichen Ordnung)
- Höhere Gewalt (z.B. elementare Naturkräfte)
- Sturm und Hagel
- Frost
- Schneedruck
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Marderbiss / Tierverbiss

Die Liste der versicherten Gefahren kann nie vollständig sein.


Das kann nicht versichert werden:

- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder Repräsentanten
- Kriegsereignisse und Kernenergie
- Verschleiß
- Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen
- Vorhandene Mängel und Garantieschäden


Was ist alles versichert?

Versichert sind alle funktionsrelevanten Teile. Dies sind zum Beispiel:

- Module
- Wechselrichter
- Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- Montagerahmen, Befestigungselemente
- Leistungsdisplays
- Fernüberwachung
- Trafo, Zaun
- Backup-Systeme
- usw.


Ertragsausfall

Mitversichert ist der Ertragsausfall infolge eines versicherten Schadens. Die Haftdauer beträgt 6 Monate. Die Haftzeit ist die vertraglich vereinbarte Zeitspanne, für die der Versicherer nach Eintritt eines Sachschadens für den entgehenden Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten haftet. Diese ist sehr wichtig und soll bei Feuer, Sturm und Hagelschäden nicht kürzer als 12 Monate sein.


Welche Selbstbeteiligung (SB) fällt an

Die Selbstbeiligung richtet sich nach der Nettoinvestitionssumme der Photovoltaik-Anlage. Es gibt eine SB bei Schäden an der PV-Anlage und eine zeitliche SB in Tagen für den Ertragsausfall.


Was erhalten Sie im Schadensfall

Bei Totalschaden: Alle unsere Konzepte sind Neuwertversicherungen, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt.

Bei Teilschaden: Hier werden die Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.


Was ist mitversichert?

Baudeckung
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt. Die Deckung während dieser Bauphase ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl, Sturm und Hagel beschränkt. Es empfiehlt sich den Versicherungsbeginn bereits kurz vor der Montage der Photovoltaikanlage zu beantragen.

Innere Betriebsschäden von elektronischen Bauteilen
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Wechselrichter, etc.) der PV-Anlage, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist. Auch ein Ertragsausfall infolge eines inneren Betriebsschadens ist mitversichert.

De- und Remontagekosten
Mitversichert gelten auch De- und Remontagekosten, die unabhängig von einem versicherten Schaden an der Anlage dadurch anfallen, dass ein Sachschaden (Feuer,Sturm, Hagel, etc.) am Dach, auf dem die versicherte Anlage installiert ist, behoben werden muss.

Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert gelten auch schadenbedingte Reparaturarbeiten an Dächern oder Fassaden, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.

Technischer Fortschritt
Der Versicherer ersetzt die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.

 

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